Ăśberstunden mĂĽssen vergĂĽtet werden!
24. Februar 2012 | Von Wolfgang KristaRegelmäßig wird bei den Erfahrungsgruppen in der Augenoptik das Thema „Bezahlung von Ăśberstunden“ diskutiert. Viele Unternehmer sind sich unsicher ob, bzw. wie viele Ăśberstunden im Grundgehalt enthalten sein können.
Jetzt hat hierĂĽber das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen (in dem vorliegenden Fall 1800 Brutto) haben nach einer Entscheidung des BAG in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche VergĂĽtung von Ăśberstunden. Eine objektive VergĂĽtungserwartung fĂĽr geleistete Ăśberstunden bestehe laut Gericht regelmäßig dann, „wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht“
(BAG, Urteil vom 22.2.2012 – 5 AZR 765/10).