Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBU Consulting GmbH (im folgenden IBU genannt) für das Portal ibu-optik.de zur Lieferung von Werbemitteln und Dienstleistungen in Deutschland und Lieferungen von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Beratung und Seminaren.

(Stand 1.12.2007)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Kauf- bzw. Werklieferungs- und Nutzungsverträge zwischen uns und unseren Kunden, die durch Bestellung unserer Kunden über das Portal www.ibu-optik.de oder per FAX, schriftlich bzw. telefonisch zustande kommen. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt und die Parteien in laufenden Geschäftsverbindungen stehen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge und/oder Rechtsbeziehungen mit dem Kunden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden vollumfänglich abgedungen.

Sämtliche von der IBU abgegebenen Angebote auf unserer Homepage sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die IBU werden diese verbindlich. Aufträge für Beratungen, Seminare und Marketingdienstleistungen kommen zustande, wenn die IBU diese Aufträge bestätigt bzw. der Kunde einen Auftrag verbindlich bestätigt. Sollte die IBU ein Werbemittel nicht mehr liefern können, ist die IBU berechtigt den Auftrag zu stornieren und dem Unternehmer ein Alternativangebot anzubieten. Ein neuer Auftrag kommt hierbei erst zustande, wenn der Unternehmer diesem erneut zustimmt.

2. Zustandekommen von Verträgen, Termine, Lieferung, Höhere Gewalt, Selbstbelieferung, Lieferverzug

2.1 Bestellungen von Kunden (sog. Vertragserklärungen) sind für die auf unserer Website angebotenen Produkte bzw. per FAX oder Brief bestätigten Produkte und Dienstleistungen bindend und führen zu einem Vertragsschluss.

2.2 Die von uns genannten Liefertermine für Werbemittel bzw. (Regel-)Lieferzeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bei Vertragsschluss als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen.

2.3 Wir sind – auch wenn dies nicht explizit vereinbart ist – zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies unseren Kunden nicht unzumutbar ist.

2.4 Bei höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, z.B. Betriebsstörungen, rechtmäßigen Streiks oder Aussperrungen, Krieg, Ein- und Ausfuhrverboten, Energie- und Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, sowie nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung trotz rechtzeitiger Bestellung, welche die Ausführung geschlossener Verträge für uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt, auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine eventuell vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Kunden ist – es sei denn er hat durch Zeitablauf an den Produkten kein Interesse mehr – jedoch frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Störungen möglich; gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Wir werden den Kunden umgehend von entsprechenden Störungen informieren und im Falle des Rücktritts etwaige Gegenleistungen erstatten. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.5 Der Kunde kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Ware, mit dessen Lieferung wir uns in Verzug befinden.

3 Auftragsausführung, Druckdatenanlieferung, -aufbewahrung und -weiterlieferung, Änderungen des Auftrages oder der Daten

3.1 Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Kunden gelieferten Preis-, Produkt- und Adressdaten aus. Die Daten sind in den in unseren Auftragsformularen bzw. dem Internetportal angegebenen Formaten anzuliefern. Für abweichende Formate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das betreffende Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Kunde ist selbst in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten verantwortlich, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht von uns zu verantworten sind.

3.2 Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten (dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten) unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits, es sei denn die Daten sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen.

3.3 Alle vom Kunden angelieferten Druckdaten, insbesondere Vorlagen und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert; dies gilt auch für das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung, Vorbereitung für die weitere Bearbeitung und den Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Kunden oder einen Dritten. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust, egal aus welchem Grund, ist ausgeschlossen.

3.4 Nachträglich, d.h. nach Vertragsschluss veranlasste Änderungen des Auftrages werden gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).

3.5 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Kunden hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes – mindestens EUR 50,– zzgl. Mwst. – übersteigt, vorab die Zustimmung des Kunden zur Durchführung der Arbeiten bzw. Berechnung dieser Kosten einzuholen.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Werbemittelproduktion fehlenden Daten (Preise, Logo, Anschrift etc.) nach Auftragserteilung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Es besteht eine Mitwirkungspflicht.

4. Werbung, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

4.1 Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu behalten und – anonymisiert – an Dritte zu versenden.

4.2 Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde darf entsprechende Bestellungen nur aufgeben, wenn er im Besitz etwaig erforderlicher Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

4.3 Die IBU gestaltet die jeweiligen Werbemittel nach bestem Wissen und Gewissen. Aufgrund der sich ständig ändernden Rechts- und Wettbewerbsvorschriften kann eine Haftung für den Einsatz der jeweiligen Werbemittel nicht gewährt werden. Es obliegt dem Kunden, im Vorfeld eine individuelle juristische Prüfung einzuholen. Die Kosten einer juristischen Prüfung gehen zu Lasten des Kunden. Wird der Kunde nach Einsatz eines Werbemittels abgemahnt, steht es dem Kunden frei, die Abmahnung anzuerkennen oder gegen diese rechtlich vorzugehen. Ein Haftungsanspruch gegenüber der IBU besteht nicht.

5. Beanstandungen, Mängelgewährleistung und -haftung

5.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die vertragsgemäße Lieferung der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht dann mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

5.2 Für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der gelisteten bzw. von Abbildungen etc. auf der Internetseite www.IBU-optik.de übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung. Farben werden grundsätzlich in 4c gedruckt. Sonderfarben werden nicht verwendet. Sollte im Logo des Kunden eine Sonderfarbe verwendet werden, so wird diese aus technischen Gründen in 4c umgewandelt. Aus diesem Grund sind Farbabweichungen grundsätzlich nicht zu vermeiden. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, ist unsere Gewähr oder Haftung ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Menge sind hinzunehmen.

5.3 Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

5.4 Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzen wir die Versandkosten.

5.5 Im Fall der Mangelhaftigkeit leisten wir Nacherfüllung. Die Nacherfüllung wird – sofern der Kunde Unternehmer ist – ausschließlich nach unserem Ermessen durch Nachlieferung oder Nachbesserung erbracht, ist der Kunde Verbraucher steht ihm die Wahl zwischen Nachlieferung oder Nachbesserung zu. Wir sind berechtigt, die eine oder andere Art der Nacherfüllung oder die Nacherfüllung insgesamt zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Rechte des Kunden zum Rücktritt und Minderung bleiben davon in jedem Fall unberührt; dies gilt auch, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

5.6 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen den Kunden nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.

5.7 Gewährleistungsansprüche des Kunden – mit Ausnahme des Schadensersatzes – verjähren, sofern dieser kein Verbraucher ist, in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache.

6. Haftung bei Unternehmensvermittlungen

Die IBU Consulting GmbH betreut Unternehmensverkäufer bei der Suche eines Käufers kostenfrei. Die Erstellung von Berichten und die Weitergabe von Informationen erfolgt hier nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung, insbesondere Dritten gegenüber wird im gesetzlich zulässigen Rahmen (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) ausgeschlossen.

7. Gesamthaftung

7.1 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertrags-wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haften wir nicht.

7.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

7.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

7.5 Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren die nach dieser Ziffer beschränkten Schadensersatzansprüche (mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung) in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

8. Preis, Zahlungsbedingungen, Verzug, Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung

8.1 Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns bei Vertragsschluss andere Preise schriftlich vereinbart. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab unserem Geschäftssitz Bonn zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung und zuzüglich Nachnahmegebühr.

8.2 Unsere Zahlungsansprüche sind sofort mit Vertragsschluss fällig.

8.3 Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug oder Vorkasse. Bei Zahlungen, die per Bankeinzug nicht eingelöst werden, erheben wir eine Kostenpauschale i.H.v. EUR 15,00.

8.4 Stornierungen bzw. Änderungen können nach Auftragserteilung und –freigabe nur noch kostenpflichtig erfolgen. Nach Freigabe sind Änderungen eines Auftrages nur möglich, wenn einer unserer Mitarbeiter dies aufgrund eines Gesprächs über unsere Hotline bestätigt (eine Bestätigung liegt nur vor, wenn diese per E-Mail seitens der IBU bestätigt wird). Wegen des erhöhten Aufwands können wir solche Änderungswünsche nur gegen eine Bearbeitungs-gebühr i.H.v. EUR 50,00 zzgl. MwSt. bearbeiten. Stornierungen können nur angenommen werden, sofern sich der Auftrag noch nicht in Druck bzw. im Herstellungsprozess befindet. Nach Auftragserteilung bzw. Freigabe besteht seitens der IBU keine Stornierungspflicht. Eine Stornierung erfolgt nur als Kulanzleistung in Verbindung der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Stornogebühr.

8.5 Unsere Rechnungen sind zahlbar per Vorkasse oder Bankeinzug. Die Produktion der Werbemittel erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Ware. Bei anders lautenden Zahlungsbedingungen, kommt der Kunde bei Nichtzahlung spätestens 7 Tage nach Warenerhalt in Verzug, bei Verbrauchern gilt dies nur bei gesondertem Hinweis; im Falle einer Mahnung vor Ablauf der 30-Tages-Frist tritt ebenfalls Verzug ein. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geld-Schuld in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

8.6 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, sind wir berechtigt,

Vorauszahlung oder eine sonstige Sicherheit zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen bzw. der Kunde trotz mehrmaliger Mahnung seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

8.7 Der Kunde kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses vom Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde kann seine gegen uns bestehenden Ansprüche nicht ohne unser Einverständnis an Dritte abtreten.

9. Versand, Gefahrübergang

9.1 Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, Bonn.

9.2 Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist lediglich eine Rechnungsadresse angegeben, erfolgt die Lieferung an die zum Zeitpunkt der Bestellung erfassten Rechnungsadresse. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zu den gewöhnlichen Postanlieferzeiten anzutreffen ist bzw. dafür zu sorgen, dass die Lieferung angenommen werden kann. Für gesteigerten Aufwand, der daraus resultiert, dass Kunden nicht zu den gewöhnlichen Postanlieferzeiten angetroffen werden, berechnen wir pauschal zusätzliche Bearbeitungs- und Versandgebühren von EUR 20,00. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

9.3 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so geht, sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume (oder der von uns beauftragten Druckerei / Subunternehmen), die Gefahr auf den Kunden über; dies gilt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.

9.4 Jede Sendung, bei der eine äußerlich sichtbare Beschädigung vorliegt, ist vom Kunden nur unter Feststellung des Schadens gegenüber dem Spediteur/Frachtführers anzunehmen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns vor.

10.2 Der Kunde ist als Unternehmer berechtigt die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, es sei denn, es werden hierbei rechte Dritter verletzt. Das Recht der Weiterveräußerung muss schriftlich erfolgen. Die Forderungen des Kunden aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes jeweils der veräußerten Vorbehaltsware.

10.3 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.

10.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der obigen Pflichten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurück zu treten und/oder die Ware herauszuverlangen. Die Rücknahme der Sache alleine bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.

11. Handelsbrauch und Urheber- bzw. Nutzungsrechte

11.1 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

11.2 Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Urheberrecht). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Nutzungsrecht kann dem Kunden oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte werden in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts dem Kunden bzw. dem Dritten übertragen.

11.3 Bei Verletzung des Urheberrechts, bzw. Nutzungsrechts ist der Kunde gegenüber der IBU oder Dritter schadenersatzpflichtig.

12. Geltendes Recht, Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, Bonn. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

13. Konkurrenzausschluss

Die IBU beliefert alle Unternehmen. Ein Konkurrenzausschluss findet grundsätzlich nicht statt, da nicht geprüft werden kann, in welchen Verteilgebieten die Werbemittel letztendlich verteilt werden.

Im Rahmen der Auftragsvergabe ist die IBU aber berechtigt Unternehmen von Bestellungen auszuschließen, wenn bekannt ist, dass bereits Werbemittel im betreffenden PLZ-Gebiet eingesetzt wurden. Eine Pflicht zur Prüfung besteht seitens der IBU aber nicht.

14. Datenschutz

Die IBU möchte Ihnen als Nutzer der Angebote ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Für die Nutzung unserer Internetseite ist es nicht erforderlich, dass Sie personenbezogene Daten preisgeben müssen. In bestimmten Fällen (bei Auftragsbearbeitung oder –erteilung) benötigen wir jedoch Ihren Namen und Ihre Adressdaten sowie weitere Angaben, damit wir die gewünschten Dienstleistungen erbringen können. Wo dies erforderlich ist, weisen wir Sie entsprechend darauf hin. Darüber hinaus speichern und verarbeiten wir nur Daten, die Sie uns freiwillig oder automatisch zur Verfügung stellen. Sie haben in einem für Sie passwortgeschützten Bereich die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten einzusehen und zu ändern.

Datenübermittlung an Dritte:

Die IBU wird in keinem Falle Ihre personenbezogenen Daten an Dritte verkaufen oder vermieten. Die IBU übermittelt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich dann an Dritte, wenn: – die Übermittlung zur Durchführung der Angebote oder Services, die Sie in Anspruch nehmen wollen, notwendig ist; – ein Unterauftragnehmer oder Erfüllungsgehilfe, den wir im Rahmen der Erbringung der Angebote oder Dienste einsetzen, diese Daten benötigt (solche Hilfspersonen sind, soweit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, nur insoweit zur Verwendung der Daten berechtigt, als dies für die Erbringung des Angebots oder Services notwendig ist); – wenn eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt oder – soweit dieses nötig ist, um eine missbräuchliche Verwendung unserer Angebote oder Services, insbesondere eine Nutzung unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der IBU oder besondere Nutzungsbedingungen in gesetzlich zulässiger Weise zu unterbinden.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Bonn, den 01.12.2007