Kauf von Gleitsichtbrillen im Internet stellt Gefahr fĂĽr den StraĂźenverkehr dar
28. Oktober 2014 | Von Wolfgang KristaMit Urteil vom 29.09.2014 (AZ 6 U 2/14) hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (6.Zivilsenat) geurteilt, dass der Beklagte es zu unterlassen hat, Zitat: „Gleitsichtbrillen, denen nur Daten aus dem Brillenpass einschlieĂźlich der Pupillendistanz ohne HSA-Wert (Hornhautscheitelabstand), die Fassungsvorneigung und die Einschleifhöhe (vertikale Zentrierung) zugrunde liegen, anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass ihre Benutzung eine Gefahr im StraĂźenverkehr darstellen kann.“
Quelle: UrteilsbegrĂĽndung AZ 6 U 2/14