Keine Abgabe zur Künstlersozialkasse bei Aufträgen an eine GmbH
20. Juli 2010 | Von Wolfgang KristaBei Werbeaufträgen, die an eine GmbH gerichtet sind, fallen keine zusätzlichen Kosten an die Künstlersozialkasse an. Einzelheiten hierzu erläutert Ihnen auch Ihr Steuerberater. Achten Sie bei der Vergabe Ihrer Werbeaufträge darauf, dass auf die Rechnungsbeträge von Werbemitteln im Einzelfall ca. 5,1% (2007) auf den Rechnungsbetrag zusätzlich an Kosten anfallen, wenn Sie Ihre Aufträge z.B. an
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