Vorsicht beim Gebrauch von nicht lizenzierten Fotos!

22. Juni 2009 | Von | Kategorie: Information

Viele Augenoptiker fragen bei der IBU nach, inwieweit Bilder von Fassungs- bzw. Glasherstellern in die Werbung integriert werden dĂĽrfen. Hierbei sind verschiedene Punkte zu beachten, sonst drohen im Einzelfall hohe Kosten bzw. Schadenersatzforderungen.

In der Regel verwenden Werbeagenturen bzw. Hersteller bei der Produktion von BroschĂĽren, Produktkatalogen oder Werbematerial eigene Fotos bzw. lizenziertes Bildmaterial. Aber auch hier sind bei der Verwendung einige Dinge zu beachten. Werden Fotos mit Models erstellt, so muss z.B. das Model die Fotos fĂĽr die weitere Nutzung freigeben. Es handelt sich hier um ein so genanntes MODEL RELEASE (Fotomodell Freigabe). Sind auf dem Foto Objekte sichtbar bzw. Produkte, so muss auch der Objekt- bzw. Produktinhaber seine Freigabe fĂĽr die jeweiligen Bilder erteilen. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Property Release (EigentĂĽmer Freigabe).

Der Lizenzinhaber bestimmt ĂĽber die Verwendung seiner Bilder. Und genau hier liegt das Problem. Wenn Hersteller in Ihren Katalogen wunderschöne Fotos verwenden, heiĂźt das nicht gleichzeitig, dass Jeder – auch nicht der Kunde des Herstellers – ĂĽber diese Fotos frei verfĂĽgen darf.

In jedem Einzelfall sollten Sie sich eine schriftliche Freigabe der verwendeten Fotos einholen, wenn Sie diese für Werbezwecke verwenden möchten. In vielen Fällen haben die Hersteller zweckgebundene Rechte an den Fotos. Die Kosten sind hier in der Regel niedriger, als wenn ein Hersteller die Fotos zur lizenzfreien Nutzung kauft. In diesem Fall kann es sein, dass eine weitere Nutzung nicht erlaubt ist.

In der Praxis ist es jedoch so, dass viele Unternehmen – auch in gutem Glauben – Fotos Ihrer Fassungs- bzw. Glashersteller für eigene Werbezwecke ohne ausdrückliche Zustimmung benutzen oder auf einer Homepage platzieren. Die Tatsache, dass ein Hersteller Fotos zum Download zur Verfügung stellt oder im Rahmen eines virtuellen Produktatalogs, bedeutet nicht gleichzeitig, dass diese Fotos auch weiter verwendet werden dürfen.

Aus diesem Grund sollten Sie sich die Nutzung aller Fotos die Sie verwenden, autorisieren lassen.

Sollte eine Einkaufsgruppe oder ein anderer Dienstleister Ihnen eine Homepage gestalten und diese auch selbständig mit Produktinformationen aktualisieren, lassen Sie sich schriftlich versichern, dass die verwendeten Fotos lizenziert sind. Sollte Ihr Internet-Dienstleister Ihnen nicht versichern, dass dieser über alle Rechte aller Fotos verfügt (die er auf Ihre Homepage stellt), weisen Sie diesen schriftlich darauf hin, dass Sie im Schadenfall Schadenersatzansprüche geltend machen werden. Eine Rechtsberatung ist in diesem Fall dringend zu empfehlen. Diese Vorgehensweise ist deshalb so wichtig, da viele Suchmaschinen im Internet, Seiten von Ihrer Homepage mit Hilfe von so genannten Suchmaschinen-Robotern abscannen. So ist es möglich, dass Fotos noch Tage, Wochen oder Monate im Internet auftauchen, obwohl Sie diese vielleicht schon gelöscht haben.

Sollten Sie sich mehr fĂĽr das Thema lizenzierte Bilder interessieren, lohnt sich auch ein Blick auf die Internetseite von Wikipedia.