Wirtschaftsfonds Deutschland

23. Juli 2010 | Von | Kategorie: Information

Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung.

Um Unternehmen in Deutschland bei der Bewältigung ihrer durch die Krise entstandenen Finanzierungsprobleme zu unterstützen und damit ihr Wachstum und den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung mit ihren Konjunkturpaketen ein insgesamt 115 Milliarden Euro starkes Kredit- und Bürgschaftsprogramm aufgelegt, den „Wirtschaftsfonds Deutschland“.

Die grundlegenden Eckdaten des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ lauten:

  • Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Dazu wird insbesondere die bisher einjährige Karenzfrist, in der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden kann, auf vier Monate verkürzt. Auch werden die Laufzeiten weiter flexibilisiert, die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen wird auf 60 Prozent angehoben.
  • Es wird ein vom Bund garantiertes Kreditprogramm der KfW für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von i.d.R. über 500 Mio. Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt i.d.R. bis zu 300 Mio. Euro.
  • Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden. Die Entscheidungsabläufe sollen sich auf bewährte Entscheidungsgremien des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder) stützen. Die Bundesregierung hat deutliche Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken (Entlastung des Eigenobligos durch Erhöhung der Rückbürgschaftsanteile des Bundes) und bei den Ländern beschlossen. Auch bei den Großbürgschaften des Bundes wird es deutliche Verbesserungen geben.
  • Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und Verbänden den Einsatz neuer Bürgschaftsinstrumente mit dem Ziel, insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern.

Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können.

Strukturen, Organisation und Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen:

Der „Wirtschaftsfonds Deutschland“ besteht aus einem Kreditteil und aus einem Bürgschaftsteil. Für beide Teile sind die Entscheidungsabläufe insbesondere vom jeweiligen Volumen abhängig. Wichtig ist aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die vorgelegten Fälle zügig entschieden werden. Deshalb soll die voraussichtlich große Zahl kleinerer Fälle in den bewährten Strukturen entschieden werden. Größere bzw. grundsätzliche Fälle sollen in einem Staatssekretärsausschuss, dem sog. Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung, entschieden werden.

Entscheidung bei kleineren Fällen:

Die Entscheidungsabläufe sollen sich weitgehend auf bewährte Entscheidungsstrukturen stützen, d.h. bei Krediten fallen die Entscheidungen bei der KfW, bei Bürgschaften in den bewährten Strukturen des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder).

Die Entscheidungen bei den Großbürgschaften des Bundes werden also grundsätzlich auch weiterhin im Bürgschaftsausschuss getroffen, dem Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium und die betroffenen Bundesländer angehören.

Eine Großbürgschaft liegt künftig in den alten Bundesländern ab einem Bürgschaftsvolumen von 50 Mio. Euro vor, in den neuen Ländern ab 10 Mio. Euro.

Alle Bürgschaften unterhalb dieser Volumina werden auch künftig weiterhin durch die Bürgschaftsbanken bzw. die Länder vor Ort entschieden.

Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Konjunktur/Konjunkturpaket-2/wirtschaftsfonds-deutschland,did=295722.html