Datenschutzgesetz

12. August 2011 | Von | Kategorie: Information

Es kursiert in der Augenoptikbranche immer noch das GerĂĽcht, dass Unternehmen aufgrund der neuen Datenschutznovelle „angeblich“ ihre Kundendaten in Zukunft unter bestimmten Umständen nicht mehr zu Werbezwecken verwenden dĂĽrfen. Eine Situation, die jetzt auch weniger seriöse Firmen ausnutzen, um Geschäfte zu machen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie jetzt und in Zukunft selbstverständlich Ihre eigenen, von ihnen selbst erhobenen Kundendaten zur Briefwerbung (Kundenpflege) verwenden dĂĽrfen und hier kein so genanntes „Opt-in“ (Einverständniserklärung) fĂĽr die Briefwerbung benötigen, wie es fĂĽr E-Mail, Fax oder Telefonwerbung auch bei den eigenen Kunden erforderlich ist.

Aufgrund der Unsicherheiten in der Augenoptikbranche haben wir diese Situation auch mit dem Direktmarketingcenter der Deutschen Post erörtert und Ihnen die Ergebnisse in einem kostenfreien Download zusammengestellt, den Sie in unseren aktuellen Einsichten – Augenoptikmagazin nachlesen oder hier herunterladen können.

Lassen Sie sich von den zum Teil sachlich falschen Informationen im Markt nicht verunsichern und schon gar nicht zu irgendwelchen Geschäften verleiten. Informieren Sie sich zuerst kompetent und Sie werden feststellen, dass vieles nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird.

Vielleicht leiten Sie diese E-Mail auch an befreundete Unternehmen weiter, die sich über das Thema Werbung mit Stammkunden informieren möchten.

Falls Sie keine Möglichkeit haben, unseren Download herunter zu laden, senden wir Ihnen diese Informationen auch gerne per E-Mail oder Post zu.

Augenoptiker, die in Zukunft Briefwerbung mit Neukunden (Fremdadressen) machen möchten, können dies selbstverständlich jetzt und auch in Zukunft tun. Die Deutsche Post stellt ihnen diese Adressen ganz legal weiterhin zur Verfügung. Entgegen verschiedener Gerüchte im Markt werden diese Neukundenadressen auch durch weitere Selektionskriterien selektiert und aufbereitet. Ein Anruf bei der Deutschen Post reicht hier aus um zu erfahren, dass Sie in Zukunft weiterhin millionen Adressen mieten können und Sie müssen hierzu auch keine Einverständniserklärung (Opt-in) von diesen Kunden einholen.