Urlaubs-Check / Zweitbrille

3. Juni 2011 | Von | Kategorie: Information

Sommerzeit ist Urlaubszeit – denken Sie daran, Ihre Kunden rechtzeitig über einen Urlaubs-Check (Brillen- und Sehleistungsüberprüfung) zu informieren. Damit Ihre Kunden die schönen Eindrücke ihres Urlaubs aufnehmen können, ist vor Antritt einer Reise immer eine Überprüfung der aktuellen Brille sowie der Sehleistung angeraten. Ihre Kunden werden es Ihnen danken und wenn der Kunde dann einmal im Geschäft ist, findet sich vielleicht auch gleich noch eine schöne Sonnenbrille für die anstehende Reise.

Darüber hinaus sollten Sie Ihren Kunden empfehlen, sich vor Antritt einer Reise eine Ersatz- bzw. Zweitbrille zuzulegen, für den Fall, dass die Brille im Urlaub verlegt oder beschädigt wird. Das Mitführen einer Zweitbrille ist vor allem bei Autofahrten äußerst ratsam, da eine Autofahrt bei Verlust oder Beschädigung der Brille nicht fortgeführt werden kann. Insbesondere Autofahrer mit eingetragener Sehhilfe im Führerschein sollten hieran denken, da andernfalls die Weiterfahrt untersagt werden kann und zudem nicht ungefährlich ist.

Für Sie als Optiker ist die Zweitbrille ein lohnendes Zusatzgeschäft. Als Werbemittel eignet sich für diese Information besonders ein Zweitbrillengutschein, der dem Kunden das Gefühl vermittelt, das sein Optiker ihm nicht nur mit einem gut gemeinten Rat, sondern auch finanziell beim Kauf einer zweiten Brille entgegen kommt. Attraktive Zweitbrillengutscheine bekommen Sie bei der IBU (1000 Stck. für nur 299 EUR, zzgl. MwSt/Versand). Einige Beispiele unserer Zweitbrillengutscheine finden Sie auf unserer Homepage unter Zweitbrillengutscheine. Hier können Sie auch gleich ein Angebot anfordern – kostenfrei und unverbindlich.