Werbung mit Äußerungen Dritter und Danksagungen

30. März 2009 | Von | Kategorie: Information

Aufgrund verschiedener Anfragen zum Thema Werbung mit Kundenmeinungen und Danksagungen möchten wir Augenoptikern, die in ihre Werbung Kundenmeinungen integrieren mitteilen, dass im Heilmittelwerbegesetz hierzu Verbote ausgesprochen werden.

So besagt der § 11 (11)

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden…

(11)…mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,

Für Medizinprodukte gilt Satz 1 Nr. 6 bis 9, 11 und 12 entsprechend.

Quelle: Gesetzestext HWG

Das bedeutet, dass Augenoptiker, die mit Kundenmeinungen bzw. Äußerungen werben möchten, diese von einem Anwalt oder Rechtsbeistand prüfen lassen sollten. Die Tatsache, dass in letzter Zeit in den Medien solche Werbeformen auftauchen bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese erlaubt sind.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, so erhalten Sie hier sicherlich auch Unterstützung bei Wettbewerbsvereinen, Verlag Markt Intern oder Ihrer Innung, die sich mit diesen Fragestellungen beschäftigen. Außer Literaturhinweisen kann die IBU hierzu leider keine Rechtsberatung erteilen.