IBU Info: Finanzierungshilfen für Augenoptiker

18. März 2020 | Von | Kategorie: Information

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.

Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.

Wichtig: Ihre Hausbank kann hier auch telefonisch Informationen erteilen, welche KfW-Programme für Augenoptiker als Liquiditätshilfen  zur Verfügung stehen. Ziel sollte es sein, etwaige Liquiditätshilfen „vorzubereiten“.

Folgende Liquiditätshilfen aus unserer Sicht Augenoptiker benötigt:

Umsatzgröße        Liquiditätsbedarf
250.000 EUR        40.000 EUR
350.000 EUR        >50.000 EUR
450.000 EUR        >70.000 EUR
650.000 EUR        >80.000 EUR
750.000 EUR        >100.000 EUR

Hinweis: Die Liquiditätshilfen sind tendenziell höher zu beantragen, damit nachträglich keine Engpässe entstehen.