DSGVO – ext. Datenschutzbeauftragter

24. September 2019 | Von | Kategorie: Information

Für viele Augenoptiker ist die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung mit großem Aufwand verbunden. Betriebe mit mehr als 9 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, waren verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nicht selten wurde dieser extern bestellt oder ein/e Mitarbeiter/in wurde aufwendig geschult.

Der Bundesrat hat jetzt die Vorschriften zum Datenschutz für kleine Betriebe gelockert. Nach der neuen Vorschrift muss jetzt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeiter benannt werden. Mitarbeiter, die zum Datenschutzbeauftragten benannt und der Behörde gemeldet wurden, können dann nach Ablauf der Benennung wieder abberufen werden. Aber auch hierzu ist die Behörde zu informieren. Die Abberufung wird dann mit der geänderten Gesetzeslage begründet.

Jedoch endet nicht die Verpflichtung, die Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Als Verantwortlicher muss der Inhaber die Umsetzung dann selbst verantworten.

Augenoptiker, die noch Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung benötigen, können sich hierzu auch gerne bei der IBU melden. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Maßnahmen Augenoptikbetriebe umsetzen müssen.