"Unglaublich...aber wahr!" müsste die Überschrift lauten. Laut Medienberichten und persönlichen Gesprächen, die wir mit einem Glashersteller geführt haben, ist die Herausgabe einer Unverbindlichen Glaspreisliste seitens der Glashersteller wieder erlaubt.
Zum Sachstand:
Das Bundeskartellamt hatte in seinem Verfahren gegen Brillenglashersteller wegen wettbewerbsrechtlich unzulässiger Preisempfehlungen (UVP) erreicht, dass die großen Brillenglashersteller - Essilor, Rupp und Hubrach, Rodenstock, Zeiss und Hoya - ihre unverbindlichen Preisempfehlungen ab dem 1. April 2009 bis auf weiteres aufgeben werden. Gegen einen kleineren Anbieter (wahrscheinlich Mailshop), der sich weigerte, der Aufforderung des Amtes zu folgen, ging das Amt in einem förmlichen Untersagungsverfahren vor.
Medienberichten zur Folge bestätigt das Bundeskartellamt nun die ordnungsgemäße Verwendung der Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) für Brillengläser der MailShop GmbH Augenoptik und stellt seine Ermittlungen gegen den MailShop ein.
Herzlichen Glückwunsch aus Bonn an das Mailshop Team! Der Beschluss der Kartellbehörde zeigt, dass sich auch David gegen Goliath durchsetzen kann und wie sich die Gewichte in der Branche verschieben.
Andere Glashersteller stehen mit der Veröffentlichung ihrer neuen Glaspreislisten bereits in den Startlöschern.
Zu prüfen ist aber noch die Frage, ob die neuen Glaspreisempfehlungen auch die Handwerksleistungen inkludieren. Wenn nicht, ist hier ein besonderes Augenmerk bei der Werbung zu legen.
Jedoch ist aus Sicht der IBU Consulting GmbH zu befürchten, dass durch die erneute "offizielle" Einführung der UVP-Listen eine Werbeschlacht losgetreten wird. Sollten auch die "großen" Glashersteller wieder auf die „Unverbindliche Preisempfehlung“ zurückgreifen (was nach Medienberichten und Pressemitteilungen bereits in Planung ist), werden einige Anbieter im Markt diese in der Werbung deutlich unterbieten und dieses Instrument zur Darstellung ihrer Preisattraktivität nutzen.
Eine weitere Frage ist, welche Kosten den Augenoptikbetrieben entstehen, wenn die Preislisten wieder eingeführt werden und EDV-technisch bearbeitet und eingelesen werden sollen. EDV-Programme müssen wieder überarbeitet werden, eventuell gerade neu erarbeitete Preislisten erneut geprüft werden.
Positiv ist anzumerken, dass viele Augenoptiker durch den Wegfall der Preislisten und die dadurch notwendig gewordene Eigenkalkulation einen bewussteren Zugang zur Preiskalkulation erhalten haben.
Was wird sich aus Sicht der IBU durch die Wiedereinführung der Preislisten ändern?
Augenoptikern werden neue Kosten entstehen.
EDV-Softwareprogramme werden wieder neu angepasst.
Mitarbeiter müssen eventuell neu geschult werden.
geplante Werbekampagnen müssen geprüft und eventuell erneuert werden.
Preislisten müssen erneut überarbeitet werden, da geprüft werden muss, ob die eigenen Hauspreise mit den neuen UVPs übereinstimmen. Bei Bedarf sind hier Korrekturen erforderlich.
Augenoptiker müssen den Markt genau beobachten, ob die neuen UVPs von den Mitbewerbern unterboten werden, um eine eventuelle Wechselbereitschaft der Kunden durch Preisvergleich zu verhindern.
Es ist zu prüfen, ob die UVPs auch die Handwerkleistungen beinhalten.
In der Werbung wird wieder bewusst mit durchgestrichenen Preisen gearbeitet.
Hochwertige Markenprodukte werden von preisaktiven Anbietern mit Abschlägen von 50% unter den UVPs angeboten.
Preiswerte Glasanbieter werden ihre Preise den Glaspreislisten von den Markenherstellern bewusst anpassen, damit Augenoptiker diese bei Werbeaktionen deutlich unterbieten können.
Download Presseinfo Kartellamt vom 9.3.2009: Presseinfo!