Fördermittel-Sonderprogramm für Augenoptiker

24. Juli 2010 | Von | Kategorie: Fördermittel

Die KfW Bankengruppe stellt in 2009 und 2010 bis zu 40 Mrd. EUR im Rahmen der beiden Maßnahmenpakete der Bundesregierung bereit, um die Kreditversorgung des Mittelstands und von Unternehmen ohne Kapitalmarktzugang zu sichern.

Im neuen „KfW-Sonderprogramm“ werden zum einen bankdurchgeleitete Kredite mit der Option einer hohen anteiligen Haftungsfreistellung der durchleitenden Banken vergeben. Zum anderen können auch Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien vergeben werden. Die Finanzierungsangebote richten sich an u.a. an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Jahresumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet („KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen“)

Wenn Sie wissen möchten, wie auch Sie von den Förderprogrammen profitieren können, rufen Sie unsere kostenfreie Hotline an: (0800)4282666.

KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen

Wer wird aus dem KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen gefördert?

  • Freiberufler
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Der Jahresgruppenumsatz der verbundenen Unternehmen darf 500 Millionen Euro in der Regel nicht überschreiten. Es werden Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 01.07.2008.

Was wird finanziert?

  • Investitionen in Deutschland, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Betriebsmittel (einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen)

Höchstbetrag

  • maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben

Finanzierungsanteil

  • 100 % der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel
  • bei Finanzierung von Betriebsmitteln maximal 30 % der letzten Bilanzsumme bzw. des letzten Jahresumsatzes bei nicht bilanzierenden Unternehmen, maximal jedoch 50 Millionen Euro

Haftungsfreistellung

Voraussetzung: Es muss mindestens ein Jahresabschluss /eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegen.

Investitionen

Optional bietet die KfW eine 90-prozentige oder 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts für die gesamte Kreditlaufzeit an.

Betriebsmittel neu

Optional bietet die KfW eine 60-prozentige Haftungsfreistellung an.

Sicherheiten

  • bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
  • Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.
  • Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Die Kombination eines haftungsfreigestellten Kredits aus dem KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen mit anderen haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW ist nicht möglich. Ausgeschlossen ist ebenfalls eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen „De-minimis“-Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden.

Kreditkonditionen

Laufzeit/ tilgungsfreie Anlaufjahre

  • Investitionen: bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
  • langlebige Investitionen (Bauvorhaben, Schiffe): bis max. 15 Jahre, bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Betriebsmittel: maximal 5 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr

Bei Krediten mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren ist auch die Gewährung eines endfälligen Darlehns möglich. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr.

Zinssatz

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.

Der Zinssatz ist in der Regel für 3 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. In diesem Programm werden risikogerechte Zinssätze angeboten. Die Bonität des Kreditnehmers und die Werthaltigkeit der Sicherheiten spiegeln sich in 7 Preisklassen und den neuen im KfWSonderprogramm zusagefähigen KfW-Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen wieder. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Bei Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen, die nicht von den 7 Preisklassen erfasst werden, wird ein Zinsaufschlag erhoben. In einem gesonderten Bereich haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Risikogerechtes Zinssystem zusammengestellt. Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Auszahlung

  • 100 %

Tilgung

nach den tilgungsfreien Anlaufjahren in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. vorzeitige Tilgung Die vorzeitige Tilgung des Gesamtbetrags oder von Teilbeträgen ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Alle Informationen zum Programm sowie zur Antragstellung finden.